Aufgrund des akuten Fachkräftemangels im Bereich der Physiotherapie haben die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Preise bereits im vergangenen Jahr um 30 % angehoben.
Transparente Preisgestaltung
Für Heilmittelerbringer gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung. Stattdessen orientieren wir uns an der „Gebührenübersicht für Therapeuten“ (GebüTh), die seit 2007 als Richtlinie für übliche Preise dient und eine transparente Honorarberechnung ermöglicht.
Unsere Privatpreise basieren auf den gesetzlichen Krankenkassenpreisen (GKV) und werden mit einem Steigerungsfaktor von 1,4 bis 2,3 multipliziert. Dies ähnelt dem Prinzip der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Preise sind betriebswirtschaftlich kalkuliert, um Ihnen eine hochwertige Therapie zu bieten. Auf Ihr Versicherungsverhältnis mit der privaten Krankenversicherung (PKV) haben wir keinen Einfluss und kennen die genauen Erstattungsregelungen nicht.
Private Krankenversicherungen berufen sich oft auf „Beihilfesätze“ als Maßstab für Vergütungen. Diese sind jedoch staatliche Leistungen für Beamte und keine Grundlage für marktübliche Preise, da sie nicht die tatsächlichen Kosten einer Therapie decken.
Beihilfeberechtigt?
Es ist wichtig zu wissen, dass selbst das Bundesinnenministerium bereits 2004 darauf hingewiesen hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung leisten müssen. Diese deckt die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden Beihilfesätzen und den tatsächlichen Behandlungskosten ab. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge.“ Diese Eigenbeteiligung ist politisch gewollt und soll sicherstellen, dass Beihilfepatienten nicht bessergestellt werden als gesetzlich Versicherte, die ebenfalls eine Zuzahlung leisten.
Sind wir zu teuer?
NEIN! Unsere Preise liegen im Rahmen dessen, was branchenüblich ist. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung durch hochqualifizierte Therapeuten mit umfassender Fortbildung und langjähriger Erfahrung. Unsere Behandlungszeiten sind zudem deutlich länger als die der gesetzlich versicherten Patienten. Unsere Erfolge, kontinuierliche Weiterbildungen und langjährige Expertise belegen, dass Sie bei uns in besten Händen sind.
Auch Ihre PKV sollte dies anerkennen. Es ist Ihnen freigestellt, die Praxis und Therapeuten Ihrer Wahl zu wählen, und Ihre PKV darf Ihnen keine andere, „günstigere“ Praxis nahelegen oder empfehlen, da sie ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Methode beschränken darf (siehe BGH-Urteil). Sie haben das Recht auf die freie Wahl Ihrer Praxis und Therapeuten!